Meldepflicht der Bienenvölker
Die Evidenzmeldung der Bienenvölker die sich in Wien befinden ist gesetzlich (Wiener Bienengesetz) vorgeschrieben und termingemäß vorzunehmen. Dies gilt ab dem ersten Volk! Die Evidenzmeldung hat bis spätestens 30.3. d.J. an den Verein zu erfolgen. Diese Daten werden von uns dem Landesverband für Bienenzucht in Wien übergeben, der diese (lt.…